Sanierung von Punkthäusern in Kaufbeuren

Auftraggeber:
Sparkasse Kaufbeuren

Leistungen:
LPH 1-3 HOAI
Bestandsaufnahme
EnEV-Berechnungen
Dampfdiffusionsberechnungen
Energiekonzept

Planung:
01/2008 bis 05/2008

Realisierung:
keine

Daten:
Beheiztes Volumen 4381 m³
Gebäudenutzfläche 1402 m²

Energiestandard:
Passivhaus-Standard
Primärenergiebedarf 35,3 kWh/m²a
Heizenergiebedarf 8,5 kWh/m²a

Projektbeteiligte:
AB Haase

 

Ausgangslage:

Die Kreis- und Stadtsparkasse hat Ende 2007 im Rahmen des Modellvorhabens e% Energieeffizienter Wohnungsbau der Obersten Baubehörde einen Wettbewerb zur energetischen Sanierung von 3 Punkthäusern mit jeweils 15 Wohnungen ausgelobt. Wir durften an diesem Wettbewerb teilnehmen und erreichten mit unserem Beitrag im Auswahlverfahren die 2. Phase. Die 5-geschoßigen Punkthäuser wurden 1962 in massiver Ziegelbauweise errichtet. Seit der Errichtung wurden keine wesentlichen Erneuerungen vorgenommen. Sowohl der Primär- als auch der Heizenergiebedarf liegt um ein Mehrfaches über den Vorgaben der EnEV.

Konzept:

Die Grundrißgeometrie wird innerhalb des Bestandes an die heutigen Wohnbedürfnisse angepaßt. Die nahezu ungenutzten Balkone werden verglast und in die Wohnfläche integriert. Die Gebäude werden mit in Holzrahmenbauweise vorgefertigten Fassadenelementen eingepackt. Dabei kommen natürliche Dämmstoffe, Fassadenplatten und Holz-Alufenster zum Einsatz. Auf das Dach werden zwei Penthouse-Wohnungen in hoch wärmedämmender Holzständerbauweise aufgesetzt. In das leicht geneigte Flachdach werden PV-Module integriert. Die bestehenden Garagenhöfe werden instandgesetzt und auf den Dächern 175 m² thermische Solaranlagen installiert. Im Sommer nicht benötigte Energie wird über ein Erdsondenfeld im Erdreich eingespeichert und im Winter über zwei Wärmepumpen mit einem dementsprechend hohen Wirkungsgrad zur Warmwasserbereitung bzw. Raumebeheizung über Wandstrahlflächen genutzt. Die Wohnungen werden mit einer semizentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Hälfte des benötigten Stroms zum Betrieb der Wärmepumpen wird dabei über die eigene PV-Anlage erzeugt. Aufgrund des äußerst geringen Energieverbrauchs wurde empfohlen eine pauschale Warmmiete zu vereinbaren um die bei einem solch geringen Energieverbrauch unverhältnismäßig hohen Abrechnungskosten einzusparen. Damit wären die Mieter nahezu unabhängig von Energiepreissteigerungen.

Sonstiges:

Das Preisgericht hat den gesamtökologischen Ansatz unseres Wettbewerbsbeitrages leider nicht entsprechend zu würdigen gewußt. Auch die wirtschaftlichen Vorteile der Fassadendämmung mit Hilfe von vorgefertigten Fassadenelementen mit der daraus resultierenden erheblichen Bauzeitenverkürzung wurden nicht erkannt.

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